AM (Roller)

Mit einem AM (früher M) Führerschein dürfen sie Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller) mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Km/h und einem Hubraum bis 50ccm fahren. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Ausbildung teilt sich in einen Theoretischen und einen Praktischen Teil auf.

Der Theoretische Teil setzt sich aus 12x Unterrichtseinheiten "Grundwissen für alle Führerscheinklassen" und 2x Unterrichtseinheiten "Zusatzwissen Klasse AM" zusammen.

Nachdem sie die Unterrichtseinheiten absolviert haben und die Fragen aus dem Fragenkatalog gelernt haben können sie die Theoretische Prüfung beim TÜV machen.

Wenn sie die THeoretische Prüfung bestanden haben, fängt die Praktische Ausbildung an. Die Praktische Ausbildung setzt sich aus ca. 4 Fahrstunden in denen man das Grundwissen vermittelt bekommt zusammen.

Zum Ende ihrer Ausbildung wird die Fahrschule Schafhausen für sie einen Prüfungsplatz beim TÜV beantragen. Nachdem sie die

Praktische Prüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten sie vom Prüfer ihre Fahrerlaubnis.