Führerschein mit 17
Führerschein jetzt mit 17 Jahren - so geht's:
Seit dem 14.09.2005 ist dies auch in NRW möglich. Anmeldung hier bei der Fahrschule!
Hinweise zum Verfahren:
- Nach Anmeldung wird ein Antrag auf eine Genehmigung gestellt.
- Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
- Die Begleitpersonen werden in der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt.
- Eine Begleitperson sitzt an der Seite des jugendlichen Fahrers. Er/Sie gibt Tipps, worauf zu achten ist.
Aufgaben des Beifahrers:
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, deshalb gilt:
Keine Eingriffe ins Lenkrad statt dessen Hilfe beim vorausschauenden Fahren, Erfahrung weitergeben.
- Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
- Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
- Beschränkung auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die
- Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
- Antworten auf Fragen des Fahrers
- Außerhalb der Fahrten: Gesprächspartner für einen Austausch über die
- Fahrerfahrungen
- Beratung des Fahrers bezüglich sinnvoller Strecken
- Mäßigender Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen
Die Bedingungen für Fahrer und Beifahrer:
Fahrer |
Beifahrer |
Ausbildung und Prüfung wie bisher, aber ab 1. Monat vor dem 17. Lebensjahr praktische Prüfung möglich. Es wird bei der Führerscheinstelle eine Genehmigung beantragt. |
Namentlich benannt (Nicht nur die Eltern, auch Dritte dürfen begleiten) Mindestens 30 Jahre alt Max. 3 Punkte in Flensburg Mindestens 5 Jahre den Führerschein |
Einschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahren in Begleitung einer Begleitperson bis 18. Geltungsbereich ist Deutschland |
Während der Begleitung: 0,5 Promille für den Beifahrer Kein Drogeneinfluss |
Die wesentlichen Rahmenbedingungen und den genauen Wortlaut finden Sie unter
www.Bundestag.de -- Die Nummer der Drucksache lautet 15/5315.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anmeldung in der Fahrschule Schafhausen