Führerschein mit 17

Führerschein jetzt mit 17 Jahren - so geht's:

Seit dem 14.09.2005 ist dies auch in NRW möglich. Anmeldung hier bei der Fahrschule!

Hinweise zum Verfahren:

  • Nach Anmeldung wird ein Antrag auf eine Genehmigung gestellt.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
  • Die Begleitpersonen werden in der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt.
  • Eine Begleitperson sitzt an der Seite des jugendlichen Fahrers. Er/Sie gibt Tipps, worauf zu achten ist.

Aufgaben des Beifahrers:

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, deshalb gilt:
Keine Eingriffe ins Lenkrad statt dessen Hilfe beim vorausschauenden Fahren, Erfahrung weitergeben.

  • Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
  • Beschränkung auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die
  • Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
  • Antworten auf Fragen des Fahrers
  • Außerhalb der Fahrten: Gesprächspartner für einen Austausch über die
  • Fahrerfahrungen
  • Beratung des Fahrers bezüglich sinnvoller Strecken
  • Mäßigender Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen

Die Bedingungen für Fahrer und Beifahrer:

Fahrer

Beifahrer

Ausbildung und Prüfung wie bisher, aber ab 1. Monat vor dem 17. Lebensjahr praktische Prüfung möglich.

Es wird bei der Führerscheinstelle eine Genehmigung beantragt.

Namentlich benannt (Nicht nur die Eltern, auch Dritte dürfen begleiten)

Mindestens 30 Jahre alt

Max. 3 Punkte in Flensburg

Mindestens 5 Jahre den Führerschein

Einschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahren in Begleitung einer Begleitperson bis 18.

Geltungsbereich ist Deutschland

 Während der Begleitung:

 0,5 Promille für den Beifahrer

 Kein Drogeneinfluss

Die wesentlichen Rahmenbedingungen und den genauen Wortlaut finden Sie unter
www.Bundestag.de -- Die Nummer der Drucksache lautet 15/5315.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Anmeldung in der Fahrschule Schafhausen